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Kreditkartenabsicherung - Kennen Sie Ihren Reiseschutz?

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Warum ist eine Kreditkarten-Reiseversicherung nicht ausreichend?

„Meine Urlaubsreise ist über meine Kreditkarte abgesichert“ – aber stimmt das wirklich?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise genau mit den Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte auseinanderzusetzen. Oft lauern im Kleingedruckten böse Überraschungen.  Überprüfen Sie, welche Versicherungen Ihre Kreditkarte enthält, und ergänzen Sie Ihren Reiseschutz, sodass Sie im Falle des Falles nicht auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Wir haben die häufigsten Probleme mit Kreditkartenversicherungen für Sie zusammengestellt:

 

Die 7 größten Risiken bei Kredit­kar­ten­ver­si­che­rungen

 

1. Versicherungsschutz nur für den Inhaber

Bei vielen Kreditkartenversicherungen ist nur der Karteninhaber selbst versichert. Verreisen Sie mit Ihrem Partner oder der gesamten Familie, sind diese im Schadenfall nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Arztkosten im Ausland als auch für einen eventuell notwendigen Reiserücktritt im Krankheitsfall. Können Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Reise nicht antreten, sind bei einer solchen Kreditkartenversicherung häufig Ihre mitreisenden Familienmitglieder nicht versichert. Das bedeutet, auch wenn Sie die Reise zusammen gebucht haben, würden Ihr Partner oder Ihre Familie auf hohen Stornokosten sitzenbleiben. Bei den Rücktrittsversicherungen für Paare oder Familien der HanseMerkur ist ein größerer Risikopersonenkreis abgesichert. Das bedeutet, dass im Falle des Falles alle Mitreisenden die Kosten, die bei einer Reiseabsage entstehen, zurückerhalten.

2. Schutz gilt nur bei Zahlungen mit der Kreditkarte

Häufig gelten Versicherungsleistungen der Kreditkarte nur, wenn Sie die komplette Reise auch im Vorhinein mit dieser Kreditkarte zahlen. Bezahlen Sie die Reise erst am Urlaubsort oder via Lastschrift, Überweisung oder PayPal, bleiben Sie im Schadenfall auf Ihren Kosten sitzen, da die Versicherungsleistungen nicht gelten. Achtung! Dies gilt für den gesamten Reisepreis. Das heißt, wenn Sie eine Anzahlung per Überweisung tätigen, gilt die Kreditkartenversicherung ebenso wenig, wie wenn Sie das Hotel per Kreditkarte zahlen, aber die Flüge per Überweisung.

3. Die Reise muss angemeldet werden

In vielen Fällen gilt der Reiseschutz der Kreditkarte nur, wenn Sie den zuständigen Versicherer vor der Reise über Reiseziel und -dauer informieren. Gerade bei spontanen Reisen wie Städte- oder Wochenendtrips kann man das schnell vergessen.

4. Kein umfangreicher Reiseschutz

Ein umfangreicher Reiseschutz besteht aus einer Reisekrankenversicherung inklusive medizinisch sinnvollem Rücktransport, Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung). Ebenfalls ist der Abschluss einer Reise-Gepäckversicherung zu empfehlen. Viele Kreditkartenversicherungen enthalten nur eine dieser Versicherungskomponenten.

Außerdem beinhalten die in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen oft nur Basis-Leistungen. So ist häufig lediglich ein medizinisch notwendiger Rücktransport und kein medizinisch sinnvoller Rücktransport versichert. Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport werden Sie im Notfall auch ins Heimatland zurücktransportiert, wenn Sie Ihre Genesung lieber bei Ihrer Familie in der Heimat fortführen möchten. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport werden Sie nur zurücktransportiert, wenn eine Behandlung im Reiseland schlichtweg nicht möglich ist. Bei den Reiseversicherungen der HanseMerkur ist grundsätzlich immer der medizinisch sinnvolle Rücktransport versichert.

5. Einschränkungen bei maximalem Reisepreis, Reisedauer, Reiseziel oder Reiseart

Achten Sie bei Ihrer Kreditkartenversicherung auch auf das Kleingedruckte! Versichert sind Reisen oft nur bis zu einem bestimmten Reisepreis (z. B. 2.500 €). Das bedeutet, bei teureren Reisen besteht für Sie keinerlei Absicherung!

Ebenso versichern Kreditkarten in der Regel nur Kurzreisen. Die HanseMerkur bietet Ihnen auch umfangreiche Versicherungen für längere Auslandsaufenthalte. 

Überprüfen Sie auch, welche Reiseländer über Ihre Kreditkarte versichert sind. Medizinische Behandlungen in den USA und Kanada sind besonders kostenintensiv. Aus diesem Grund besteht bei Reisen in diese beiden Länder bei vielen Versicherungen kein Schutz.

Ebenfalls versichern Kreditkarten in der Regel nicht alle Reisearten. Dies betrifft insbesondere Kreuzfahrten und Seereisen. Da Behandlungen beim Schiffsarzt und eventuell notwendige Evakuierungen vom Schiff schnell teuer werden können, empfehlen wir, unbedingt zu überprüfen, ob Sie auch auf diesen Reisen von Ihrer Kreditkartenversicherung geschützt werden.

6. Hoher Selbstbehalt

Viele Kreditkartenversicherungen werben mit besonders günstigen Preisen - der Haken dabei sind häufig hohe Selbstbehalte. Bei den Versicherungen der HanseMerkur profitieren Sie von Top-Preisen und vielen Tarifen ohne Selbstbeteiligung.

7. Kein 24-Stunden-Notruf-Service

Wenn im Ausland etwas passiert, sind umfangreiche Assistance-Leistungen wie beispielsweise ein 24-Stunden-Notfall-Service extrem wichtig. Unsere Experten helfen Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr und beraten Sie außerdem zu lokalen Ärzten oder Behandlungsmöglichkeiten. Kreditkarten verfügen oft nur über eine Sperr-Hotline, die im Falle eines Kartenverlusts rund um die Uhr zu erreichen ist, aber keine Hilfe bei einem medizinischen Notfall bietet.